July 23, 2026

Der Umgang mit ethnischen Minderheiten in China

Eine Einschätzung zur Einführung des „Gesetz zur Förderung der ethnischen Einheit und des Fortschritts“

Der Umgang mit ethnischen Minderheiten in China

Ein aktueller Beitrag im taz-Blog CHINA WATCH:

Am 1. Juli 2026 trat das chinesische „Gesetz zur Förderung der ethnischen Einheit und des Fortschritts“ in Kraft.
Außerhalb Chinas stieß das Gesetz auf viel Kritik, unter anderem von UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk. Er „forderte die Aufhebung des Gesetzes (...)". Im Folgenden soll nicht wiederholt werden, was bereits geschrieben wurde; vielmehr sollen Aspekte beleuchtet werden, die möglicherweise übersehen wurden.
(...) Das Gesetz ist ein weiterer Versuch des Parteistaats, Begriffe wie „nationale Einheit“ und „gemeinsame nationale Identität der ethnischen Gruppen“ sowie die „Stärkung des Zusammenhalts“ usw. von oben zu definieren. (...)
protestierende Tibeterinnen
Artikel 4 verspricht zwar, „die gemeinsame Rolle aller ethnischen Gruppen als Herren des Landes zu gewährleisten“, doch die nachfolgenden Regelungen laufen faktisch darauf hinaus, genau diese „Herren“ zu entmachten. Artikel 20 lautet:
Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte von Minderjährigen haben ihre familiären Erziehungspflichten im Einklang mit dem Gesetz zu erfüllen; sie sollen Minderjährige dazu erziehen und anleiten, die Kommunistische Partei Chinas, das Vaterland, das Volk (人民) und die chinesische Nation (中華民族 ) zu lieben sowie die Vorstellung zu verinnerlichen, dass die chinesische Nation eine einzige Familie bildet. Zudem dürfen sie Minderjährigen keine Ideen vermitteln, die der Förderung der ethnischen Einheit und des Fortschritts abträglich sind.
Während das Volk – als „Herr im eigenen Haus“ – gesetzlich verpflichtet ist, die Partei zu „lieben“, gibt es keine entsprechende Bestimmung, die die Partei dazu verpflichtet, ihrerseits das Volk zu lieben. (...)

Den kompletten Kommentar findet man im Blog der taz.