Gewerkschaften und Arbeiterproteste in China

Eine etwas länger Fassung des Artikel von Peter Franke "Es gärt in Chinas Fabriken", der in der Ausgabe 2/2014 der Monatszeitschrift "Weltsichten" erschienen ist.

 Gewerkschaften in China? Das sind doch die staatlichen Kader, die im Betrieb soziale Hilfestellungen geben, Unterhaltungsveranstaltungen organisieren und mit der Personalabteilung zusammenarbeiten. So oder ähnlich reagieren viele Arbeitende in China, wenn man sie danach fragt. Meist wissen nur die älteren Beschäftigten in Großbetrieben, dass es überhaupt solch eine Organisation gibt. Junge Männer und Frauen, die seit den 1990er Jahren vom Land zum Arbeiten in die Fabriken kommen, kennen sie häufig gar nicht. Gewerkschaften gelten als verlängerter Arm von Partei und Regierung im Betrieb und inzwischen auch meist der Betriebsleitung.

Auch in China gehen Gewerkschaften aber auf eigenständige Verbände von Arbeitern zurück. Die ersten Vereinigungen gegenseitiger Hilfe von Lohnabhängigen entstanden unter den Seeleuten in Shanghai und Hongkong vor knapp hundert Jahren. 1918 wurde die erste Buchdruckergewerkschaft in der Provinz Hunan gegründet. Die junge kommunistische Partei rief 1921 das Chinesische Gewerkschaftssekretariat ins Leben. Im Jahr darauf waren auf dem ersten Gesamtchinesischen Arbeiterkongress hundert gewerkschaftliche Organisationen vertreten. 1925 wurde der Allchinesische Gewerkschaftsbund ACGB gegründet.

Als die Kommunistische Partei Chinas KPCh 1949 die Macht übernahm, änderte das auch die Rolle der Gewerkschaften. Die Partei führte eine sozialistische Planwirtschaft ein, in der alle Produktionsmittel wie Fabriken, Banken und Boden vergesellschaftet wurden. Praktisch bedeutete dies die Verstaatlichung aller Betriebe sowie des Bodens. Damit verloren nach der Lesart der KP die Gewerkschaften ihren ursprünglichen Gegner, den kapitalistischen Unternehmer, der Arbeitskraft für privaten Gewinn ausbeutete. Nun kam der Gewinn dem Staat und somit dem Anspruch nach der gesamten Bevölkerung zu Gute. Arbeitsbedingungen und Löhne wurden von Partei und Regierung, die ja die „Arbeitermacht“ darstellte, festgelegt. Eine Vertretung der Arbeiterinteressen durch Gewerkschaften erübrigte sich. Diese waren nur noch zuständig für soziale Hilfen, Kultur- und Freizeitveranstaltungen aber auch für die Produktivitätsentwicklung des Betriebs.

Als eines der drei wichtigsten Massenorganisationen neben dem Chinesischen Frauenverband und der Kommunistischen Jugendliga waren der ACGB „Transmissionsriemen“ zwischen Partei und Bevölkerung im Kampf um die Macht. Er wurde nun mit der Machtübernahme der KPCh zu einem ihr unterstellten, staatlichen Vollstreckungsorgane. Seine Gewerkschaften haben in ihren Provinz-, Kreis- und Stadtverbänden über 200 Millionen Mitglieder, von denen allerdings viele nichts von ihrer Mitgliedschaft wissen.

Die Auffassungen über die Rolle von Gewerkschaften als organisierte Interessenvertretung der Arbeitenden im Verhältnis zur KPCh waren schon immer strittig. Mit den wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen seit den 1980 Jahren wurde sie in China noch fraglicher. Nach dem Tod des KP-Vorsitzenden Mao Zedongs 1975 begann 1978 die Öffnung der rigiden Planwirtschaft zu einer „sozialistischen Marktwirtschaft“. Das führte ab Ende der 1980er Jahre auch zur Privatisierung der meisten Staatsbetriebe oder deren Umstellung auf markt- und gewinnorientierte Produktion. Dabei verloren bis 2002 über 40 Million Beschäftigte ihre Arbeit, weil ihr Betrieb geschlossen, verkleinert oder nach Gesichtspunkten der Gewinnmaximierung umstrukturiert wurde. Die Zahl der Beschäftigten in der verarbeitenden Industrie schrumpfte in der Zeit von 1992 bis 2002 von 55 auf 29 Millionen. Viele, die mindestens 50 Jahre alt waren, gingen mit einer „Betriebsrente“ in den vorzeitigen Ruhestand; die Jüngeren wurden arbeitslos oder mussten neue Stellen suchen. Arbeiteten 1992 noch 52,7 Millionen Beschäftigte der verarbeitenden Industrie in Betrieben in staatlichem oder kollektivem Besitz, so waren es zehn Jahre später nur noch 13,3 Millionen, weniger als die Hälfte der in dem Sektor Beschäftigten.

Zudem waren im Rahmen der Arbeitseinheiten (Danwei) jedem Stadtbewohner bis in die 1990er Jahre eine Arbeitsstelle, Wohnraum, Bildung der Kinder, Gesundheitsversorgung und eine zumindest minimale Altersversorgung garantiert. Dieses System musste aufgelöst werden, um eine auf Konkurrenz aufbauende Wirtschaft durchsetzen zu können.

Gegen die Schließung von Staatsbetrieben, den Abbau ihrer Belegschaften oder Veränderungen der Arbeits- oder Abfindungsbedingungen gab es in allen Teilen des Landes teilweise starke Widerstände. Spektakulär war etwa der Fall des Stahlunternehmens Tonghua Iron and Steel Group in Chinas Nordost-Provinz Jilin im Juli 2009. Im Zuge verbaler Auseinandersetzungen um die Reorganisierung des Betriebes kam es zu Handgreiflichkeiten. Laut Medienberichten hat der Manager daraufhin den Arbeitern gedroht: „Auch wenn ich nur noch einen Atemzug in mir behalte, seid ihr morgen alle gefeuert.“ Daraufhin wurde er von der Menge erschlagen.

Die Gewerkschaften des ACGB gaben, getreu den Weisungen der KP für die Durchsetzung ihrer politischen Vorgaben, den Arbeitenden keinen Schutz bei diesen Abwicklungsmaßnahmen. Häufig beteiligten sich sogar Gewerkschaftsfunktionäre als leitende Mitarbeiter der Personalverwaltung an der Freisetzung von Arbeitskräften. Sonst begnügten sie sich damit, mittels Gründung von Beschäftigungsgesellschaften die Betroffenen in neue Beschäftigung zu bringen und die Regierungspolitik zu erklären. Allerdings konnten in ehemaligen Staatsbetrieben Arbeiterinteressen noch in Betriebsversammlung zum Ausdruck gebracht werden. Außerdem saßen in allen Führungsgremien Sekretäre der KP, von denen viele, insbesondere ältere Kader, noch immer die Arbeiter als führende Klasse ansahen und deren Interessen paternalistisch vertraten. Bei den Privatisierungen, Umstrukturierungen oder Abwicklungen der Staatsbetriebe wurden daher durchaus auch Belange der Belegschaften in Sozialplänen berücksichtigt.

Unter den neuen Beschäftigungsbedingungen, wo für privatwirtschaftliche Interessen produziert wird und die Gewinne an die Eigentümer gehen, die häufig nicht mehr der Staat sind, wird die Begründung der passiven Rolle von Gewerkschaften immer unverständlicher. Zwar nimmt der Staat noch großen Einfluss auf das Wirtschaftsgeschehen – vor allem im Bankensektor, der Finanzwirtschaft und den Schlüsselindustrien (Rohstoffe, Energie, Schwerindustrie, Chemie und Investitionsgüter). Die Verschmelzung von Partei, Staat, Kapital und Gewerkschaften ist aber offensichtlich. In vielen großen Unternehmen, wo es eine Gewerkschaft gibt, ist ihr Vorsitzender gleichzeitig auch Personalchef.

Im Zuge des enormen Wirtschaftswachstums konnte in China die materielle Situation der Bevölkerungsmehrheit Jahr für Jahr verbessert werden. So stiegen z.B. die mittleren Monatslöhne allein zwischen 2003 und 2008 von 1.100 auf 2.436 Yuan, umgerechnet 253,87 Euro. Aber es gab bis zu den Massendemonstrationen auf dem Tiananmen-Platz in Beijing im Juni 1989 neben der Forderung nach allgemeinen demokratischen Rechten auch die nach unabhängigen Gewerkschaften sowie Initiativen, solche zu gründen. Mit der brutalen Niederschlagung dieses gewaltlosen Volksaufstandes wurde jeder Versuch, eigenständige Organisationen zu gründen, rigoros unterdrückt. Vermeintliche und tatsächliche Anführer landeten für Jahre im Gefängnis oder flohen ins Ausland. Einige von ihnen versuchen weiter, sich für die Sache der Arbeiter einzusetzen.

 

Mit der Umstrukturierung der Wirtschaft entstand jedoch neben der alten Industriearbeiterschaft, die sich in den Stadtregionen in Staatsbetrieben entwickelt hatte, ein neuer Typ von Lohnarbeitenden: Ausländischen Unternehmen wurde ab den 1980er Jahren erlaubt - anfänglich nur in bestimmten Gebieten der südchinesischen Küstenprovinzen - arbeitsintensive Bekleidungs- und Elektronik Fabriken zur Produktion für den Export zu eröffnen, um dort billige Arbeitskräfte vom Land zu beschäftigen. Die Beschränkungen für deren Bewegungsfreiheit wurden Schritt für Schritt gelockert. Zwar trennt in China nach wie vor das rigide Haushaltsregistrierungssystem die Menschen nach ihrem Geburtsort in Stadt- und Landbewohner. Aber eine Erlaubnis für den vorübergehenden Aufenthalt und das Arbeiten in einer anderen Region oder Stadt ist inzwischen problemlos zu erhalten. Allerdings kann man dort die sozialen Einrichtungen wie Gesundheitsversorgung, Kindergärten und Schulen nicht oder nur zu hohem Kosten nutzen – weitgehend kostenfrei sind die nur am Heimatort. Diese Männer und Frauen, die vom Land gekommen sind und als „WanderarbeiterInnen“ bezeichnet werden, weil sie ihren Arbeitsplatz häufig wechseln, haben das immense Wirtschaftswachstum Chinas ermöglicht. Ihre Zahl betrug 2012 offiziell 236 Millionen, gut ein Sechstel der gesamten chinesischen Bevölkerung.

Bei Arbeitskämpfen in ehemaligen Staatsbetrieben ging es meist um die Abwehr von Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen und den sozialen Ausgleich bei Betriebsschließungen. Anders bei den jungen Arbeiterinnen und Arbeitern vom Land. Sie haben in den letzten zwanzig Jahren zum Teil brutale und entwürdigende Erfahrungen als LohnarbeiterInnen mit der „sozialistischen Marktwirtschaft“ machen müssen, die in der Leichtindustrie alle Merkmale des frühkapitalistischer „sweatshops“ angenommen hat. Zusammengeführt in der Fabrik haben sie ohne Hilfe von Gewerkschaften oder anderen Organisationen gelernt, dass sie mit Bitten ihre Arbeits- und Lebensdingungen nicht verbessern und nur durch Solidarisierung die Verteidigung ihrer Interessen durchsetzen können. Sie lernten es in den spontanen kleinen Protestaktionen gegen schlechtes Kantinenessen, kasernenartige Unterbringung, Schikanen im Wohnheim und am Arbeitsplatz, gegen zu viele erzwungene Überstunden, verzögerte Lohnauszahlungen, den Bruch von Zusagen, Gefährdungen am Arbeitsplatz und zu niedrigen Lohn bei steigenden Lebenshaltungskosten. Sie lernten schließlich, daß der Streik das wirkungsvollstes Mittel ist.

Eigentlich gilt ein umfangreiches Arbeitsrecht in China, das allen Vorgaben der ILO Konventionen entspricht, das zum Beispiel den Acht-Stunden-Tag und die 40-Stunden-Woche vorsieht und die Zahl der Überstunden, die besonders vergütet werden müssen, auf 36 im Monat und 3 am Tag begrenzt. Auch ein gesetzlicher Mindestlohn ist vorgesehen, der jährlich angepasst wird und regional unterschiedlich hoch ist. 2013 betrug er in den Wirtschaftszentren Beijing, Shanghai und Shenzhen um 1,600 yuan (rund 200 Euro), in den großen Inlandsstädten wie Chongqing, Wuhan, Taiyuan und der Provinz Anhui gut tausend Yuan (rund 137 Euro). Für die Einhaltung der Gesetze sind die örtlichen Arbeitsbehörden zuständig, deren politische Führung häufig mit den örtlichen Unternehmensleitungen eng verbunden sind. Gerichte können meist nicht unabhängig von den politisch Mächtigen entscheiden. Schlichtungsverfahren sind erst in den letzten Jahren eingeführt worden. Insbesondere für die ArbeistmigrantInnen sind solche Möglichkeiten z.T. noch unbekannt, zu langwierig und umständlich und auch häufig sehr kostspielig. Das Verständnis vom Rechtsstaat setzt sich nur sehr langsam in China durch und wird immer wieder in der Alltagspolitik der politischen Führung konterkariert.

 

Wanderarbeiter geben ihre Erfahrungen in der Arbeitswelt untereinander weiter z.B. bei den alljährlichen Heimatbesuchen zum chinesischen Neujahr. Moderne Kommunikationsmittel – anfangs das einfache Telefon, später das Handy und das Internet – ermöglichen heute einen ständigen Austausch über Arbeits- und Lebensbedingungen in den verschiedenen Teilen des Landes sowie über den Kampf um ihre Verbesserung. Inzwischen sind die Erfahrungen auch an die nächste Generation weitergegeben worden.

Die spontane Organisierung ermöglicht es vielen von ihnen immer wieder, sich mit gemeinsamen Petitionen bei den Arbeitsbehörden, Straßenprotesten, der Blockade von Straßen und Autobahnen, Streiks und Betriebsbesetzungen zu wehren. Und es wird viel gestreikt in China, vermutlich mehr als in irgendeinem anderen Land. Das China Labour Bulletin hat von Anfang 2013 bis Mitte Dezember allein 617 Aktionen in ganz China registriert. Das Recht auf Streik als Grundrecht wurde 1982 aus der Verfassung gestrichen. Es gibt kein Gesetz, das Streiks ausdrücklich zulässt, aber auch keines, das sie verbietet. Den Gewerkschaften ist im Gewerkschaftsgesetz ausdrücklich untersagt, einen Streik zu organisieren.

Wie Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz zu selbstorganisierter Gegenwehr führte, zeigt der Kampf von Arbeiterinnen des Batterieherstellers Gold Peak im Südchinesischen Huizhou. Im Herbst 2003 wurde bei ärztlichen Untersuchungen ein erheblich erhöhter Wert des hochgiftigen Cadmiums im Blut von zwei Arbeitinnen festgestellt. Schnell war klar, dass diese Vergiftung im Zusammenhang mit der Batterieproduktion stand, bei der Cadmium verwandt wurde. Als die anderen Beschäftigten in der Produktion davon erfuhren, forderten sie Gesundheitsuntersuchungen und Aufklärung. Dann erkrankten immer mehr. Es kam mehrfach zu Streiks im Jahr 2004, um die Firmenleitung zu bewegen, die Untersuchungsergebnisse offenzulegen, die Folgen der Krankheiten anzuerkennen und die Behandlung sowie eine Entschädigung zu bezahlen. Örtliche Behörden schalteten sich halbherzig ein, hielten aber zur Betriebsleitung.

Schließlich berichtete die überregionale Presse über die Auseinandersetzung und über die inzwischen eingeleiteten Klagen auf Entschädigung. NGOs in Hong Kong, dem Hauptsitz von GP, unterstützten die Arbeitenden mit weltweiter Informationsarbeit und öffentlichen Protesten. In sechs Jahren Streiks, Straßenaktionen und Gerichtsverfahren erreichten die ArbeiterInnen, dass die Produktion von Batterien mit Cadmium eingestellt wurde und das Unternehmen die Behandlungskosten, regelmäßige Blutuntersuchung der ehemals Beschäftigten auf Cadmium sowie eine Entschädigung bezahlen musste.

 

Im Laufe der Zeit sind unter den „neuen“ Arbeitern Aktivisten hervorgetreten. Sie informieren sich über ihre Rechte und über Kampferfahrungen anderer, beraten Kollegen und Kolleginnen, geben ihr Wissen weiter und organisieren offen oder verdeckt Aktionen, um gemeinsamen Forderungen durchzusetzen. Auch sind von diesen Aktivisten häufig mit Hilfe von Studierenden oder engagierten Akademikern kleine nichtstaatliche Organisationen unabhängig von Gewerkschaften oder Behörden gebildet worden, die sich für die Verbesserung der materiellen, rechtlichen und sozialen Situation von Arbeiterinnen einsetzen. Es gibt inzwischen in vielen großen Städten Chinas Organisationen mit Beratungsbüros oder Telefonhotlines für Fragen des Arbeitsrechts und der Arbeitsgesundheit. In manchen Stadtgebieten mit vielen Arbeitsmigranten gibt es auch Arbeiterzentren, die das Selbstbewusstsein stärken wollen und kulturelle Angeboten wie eine Bibliothek, Weiterbildung, Freizeitaktivitäten und auch Beratung bei Arbeitskonflikten anbieten. In den letzten 10 Jahren wird die Unterbringung, Versorgung und Beschulung der Kinder von ArbeitsmigrantInnen zu einem besonderem Problem, denen sie sich auch annehmen. Wenn auch diese wenigen kleinen Organisationen bisher keinen entscheidenden Einfluss auf die Lösung der großen sozialpolitischen Fragen haben, so zeigen sie den Bedarf an Gemeinschaft unter den häufig sozial isolierten Arbeitsmigranten.

Nachdem die Bedeutung der Arbeitsmigration in den letzten zehn Jahren erheblich zugenommen hat, versuchen inzwischen auch die Gewerkschaften des ACGB in einigen Städten auf deren soziale Probleme einzugehen. Dass soziale Spannung über unberechenbare, spontane Arbeitskämpfe ausgetragen werden, ist weder im Sinne der staatlichen und privaten Unternehmer noch der Regierung. Die Gewerkschaften des ACGB sind aber zurzeit nicht in der Lage, im Sinne der Partei für sozialen Frieden zwischen Arbeit und Kapital zu sorgen. Damit laufen sie Gefahr, ihre Daseinsberechtigung in der Gesellschaft zu verlieren.

Das bringt auch eine Minderheit von Kritikern innerhalb ACGB seit einigen Jahren vorsichtig zum Ausdruck. Sie waren und sind auch Antreiber für Reformforderungen im Arbeits- und Tarifvertragsrecht. Nach der Auffassung dieser Kritiker müssen die Gewerkschaften ehrliche Vermittler zwischen Kapital und Arbeit sein, so wie viele in China die Sozialpartnerschaft in Deutschland sehen, und eine gerechte Teilhabe der Lohnabhängigen am wachsenden Wohlstand ermöglichen. Das wünscht sich wohl auch die Mehrheit der Lohnabhängigen in China. Vom Verständnis von Gewerkschaften als Interessenvertretung der Lohnabhängigen gegenüber den Unternehmern scheinen die Kritiker in der ACGB aber noch weit entfernt.

 

Eine etwas kürzer Fassung des Artikels erschien in der Ausgabe 2/2014 der Monatszeitschrift "Weltsichten" unter der Überschrift Es gärt in Chinas Fabriken.