Ergebnisse der Untersuchung der Provinz Guangdong zur Frage der „nicht-anwaltlichen Rechtsbeistände“

Das folgende Dokument war im Januar 2009 vom Komitee für Politik und Recht der KP Guangdong, einer Provinz im Perlflussdelta, herausgegeben und im September 2009 vorübergehend auf die Webseite der Industrie- und Handelsverwaltung der Stadtregierung von Baiying (Provinz Gansu) gestellt worden (http://www.bygs.gov.cn/zwgk/html/2009-09/4390.htm).


Der Bericht der Provinzregierung von Guangdong gibt einen Überblick über
Nichtregierungsorganisationen (NGO) und Labour-Aktivisten im Perlfluss-Delta und erläutert,
inwiefern diese sowie insbesondere die sog. Citizens’ legal agents (in Ermangelung analoger
Regelungen bzw. Institutionen in Deutschland übersetzen wir diesen Begriff mit „nichtanwaltliche Rechtsbeistände“)1 eine Bedrohung für die staatliche Sicherheit darstellen.
Schließlich wird eine Reihe von Vorschlägen gemacht, wie mit dieser „Bedrohung“ umzugehen
ist.
Auf allen Ebenen der Kommunistischen Partei Chinas gibt es Komitees für Politik und Recht,
deren Aufgabe es ist, Kontrolle und Führungsfunktion der ‚gongjianfa’, d.h. Polizei,
Staatsanwaltschaft und Justiz, als einen der mächtigsten Teile des Parteistaates zu sichern.
Im Dokument wird das Vorliegen von sieben Anhängen erwähnt, die allerdings auf der
Webseite der Stadtregierung von Baiying nicht zu finden waren.
Ein Vermerk der Provinzregierung von Gansu an die Büros aller ihr untergeordneten lokalen
und regionalen Regierungen sowie ein ähnlicher Vermerk der Stadtregierung von Baiying sind
diesem Dokument beigefügt. Das ist vermutlich ein Indiz dafür, dass der Bericht der
Provinzregierung von Guangdong über das Phänomen der “nicht-anwaltlichen
Rechtsbeistände” im Perlfluss-Delta zwischen den Provinzregierungen zirkuliert wurde und dort
jeweils unter der geltenden Rechtssprechung ähnliche Untersuchungen und Maßnahmen
bezüglich dieser „Vertreter“ unternommen wurden.*


Übersetzung vom Chinesischen ins Englische: Eva Cheung.
Übersetzung vom Englischen ins Deutsche: Anne Scheidhauer

 

Notiz Nr. 56 [2009], herausgegeben vom Städtischen Industrie- und Handelsverwaltungsbüro Baiyin

Weiterleitung einer Notiz des Industrie- und Handelsverwaltungsbüros der Provinz Gansu über den Start einer speziellen Operation zur Fehlerkorrektur hinsichtlich des Themas „nicht-anwaltliche Rechtsbeistände”

(Oder kürzer: zivile Rechtsbeistände. Alle chinesischen BürgerInnen haben das Recht, sich solchen Beistand zu suchen bzw. sich von Rechtsbeiständen ihrer Wahl in rechtlichen Auseinandersetzungen vertreten zu lassen, ohne dass diese Personen eine formale juristische Qualifikation nachweisen müssen. Näheres zu den Anforderungen und Befugnissen solcher zivilen Rechtsbeistände schildert die vorliegende Untersuchung).

 

An: Die Industrie- und Handelsbüros (Unterbüros) unterschiedlicher Kreise und Bezirke
Datum: 22. April 2009


Wir leiten Euch die “Spezielle Notiz mit Aufruf zu einer ernsthaften Operation zur
Fehlerkorrektur in Bezug auf ‘nicht-anwaltliche Rechtsbeistände’, herausgegeben vom Industrieund Handelsverwaltungsbüro der Provinz Gansu” weiter. Wir fordern Euch nachdrücklich auf, die Notiz mit größter Sorgfalt umzusetzen. Die unterschiedlichen Arbeitseinheiten/Büros, an diese Direktive sich richtet, sind aufgerufen, schriftliche Berichte über ihre Untersuchungsergebnisse vor dem 25. April an die Abteilung zur Überwachung der
Individuellen Privatwirtschaft der Stadtverwaltung Baiyin zu übermitteln.

Schlagwörter: Weiterleiten; nicht-anwaltliche Rechtsbeistände; Fehlerkorrektur; Notiz
Kopie an: Leitungspersonal in diesem Büro

Veröffentlicht von: Geschäftsstelle des Städtischen Industrie- und Handelsverwaltungsbüros
Baiyin, 22. April 2009
Ausgegebene Kopien: 5
Ein Dokument des Industrie- und Handelsverwaltungsbüros der Provinz Gansu
Notiz Nr. 9 [2009], herausgegeben von der Geschäftsstelle des Industrie- und
Handelsverwaltungsbüros der Provinz Gansu
Von: Industrie- und Handelsverwaltungsbüro der Provinz Gansu --- Notiz über den Start einer
speziellen Operation zur Fehlerkorrektur im Hinblick auf “nicht-anwaltliche Rechtsbeistände”
An: Industrie- und Handelsverwaltungsbüros unterschiedlicher Magistrate, Präfekturen,
Bergbaubezirke und Windparkgebiete


In letzter Zeit ist in der Provinz Guangdong das Phänomen “nicht-anwaltlicher Rechtsbeistände”
aufgekommen, das ein wachsendes Problem darstellt. Die höchsten Führer der Kommunistischen
Partei und des Staates widmen diesem Phänomen höchste Aufmerksamkeit. Sie haben eine
unverzügliche Operation zur Fehlerkorrektur im Hinblick auf die Behandlung dieses Themas
gefordert und wichtige und konkrete Direktiven dazu herausgegeben. Die Führung der Provinz
Gansu zeigte sich ähnlich besorgt und forderte das Provinzbüro auf, sich unverzüglich auf den
Start einer speziellen Operation zur Fehlerkorrektur vorzubereiten, um das Problem in der
ganzen Provinz Gansu in Zusammenarbeit mit dem provinzweiten Netzwerk der Industrie- und
Handelsbüros in den Griff zu bekommen. Die zentralen Punkte der Notiz sind die Folgenden:
Seid Euch der Bedeutung der Operation bewusst, und bewahrt Klarheit über ihre Ziele und
Eure Aufgaben. Die Industrie- und Handelsverwaltungen aller Ebenen müssen sich einer
wissenschaftlichen Entwicklungsperspektive verschreiben, sich der anstehenden Aufgabe
im größeren Kontext des nationalen Zieles, eine harmonische Gesellschaft aufzubauen,
stellen, und in ihrem Bewusstsein vor allem eine starke Verantwortlichkeit gegenüber
Partei und Volk hochhalten. Dies wird hoffentlich ihr Verantwortungsbewusstsein und
ihre Einsicht in die Dringlichkeit der Aufgabe stärken, wenn sie das Thema “nichtanwaltliche
Rechtsbeistände” anpacken. Sie müssen die Operation auf erhöhter
organisatorischer Führungsstärke und einer klaren Vorgabe der Verantwortlichkeiten
aufbauen, die systematisch erbracht werden müssen. Sie müssen dafür sorgen, dass die
Operation fehlerfrei durchgeführt wird, die Führungspersonen die ihnen zugedachten
Rollen spielen, die Verantwortlichkeiten passend ausgefüllt werden und die Maßnahmen
die richtigen Stellen erreichen.
Bedient Euch in optimaler Weise unserer existierenden funktionellen Rollen, um bei der
Korrektur die besten Resultate zu erzielen. Die Industrie- und Handelsverwaltungen aller
Ebenen müssen flexibel ihre „besten Truppen“ aufbieten, um in ihren jeweiligen lokalen
Umfeldern eine höchst ernsthafte Untersuchung zu ermöglichen. Dabei müssen sie die
Spezifika der Gegebenheiten vor Ort beachten und ihnen die passenden Strategien
zuordnen.
Zuerst muss die Verteidigungslinie am Punkt des Markteintritts mit großer Wachsamkeit
geschützt werden. Eure Überprüfung der unterschiedlichen Vertreter, die auf den Markt
2
drängen, muss im Rahmen der Bearbeitung der Registrierungsanträge äußerst sorgfältig
und genau durchgeführt werden – ob es sich nun um Aktivisten auf den Themenfeldern
Arbeit oder Menschenrechte handelt oder um Rechtsberater. Solltet Ihr im Laufe der
Operation von irgendwelchen ablaufenden „Geschäftslizenzen“ erfahren, müsst Ihr die
involvierten Parteien zur Erneuerung ihrer Lizenzen innerhalb der gesetzlichen Frist
auffordern. Andernfalls erlöschen die Lizenzen. Sollte jemand ohne erforderliche Lizenz
weiter tätig sein, muss sein Geschäft beendet werden. Was die existierenden
Registrierungen unterschiedlicher Mittler- und Beratungsinstitutionen angeht, muss deren
Status und Regelkonformität sorgfältig untersucht werden. Jegliche Regelverletzung
muss angesprochen werden. Kann die Regelwidrigkeit nicht innerhalb der gesetzlichen
Frist beseitigt werden, muss damit nach den Vorgaben des Gesetzes verfahren werden.
Diejenigen, die sich in voller Übereinstimmung mit den Registrierungsbedingungen
befinden, sollten alle einzeln in ein allgemeines Verzeichnis der Mittleragenturen
aufgenommen werden, das es neu anzulegen gilt, um zu gewährleisten, dass ein Standard
„vierfacher Klarheit“ erfüllt wird (d.h. Klarheit über ihre Anzahl, Dokumentation ihrer
Registrierung, Tätigkeitsfeld und grundlegendes Profil ihres Personals). All das sollte
helfen, ein tägliches Überwachungsregime zu untermauern, das von jetzt an auf einer
sicheren Grundlage operieren kann.
Zweitens soll unsere Propaganda intensiviert werden, und die Mitglieder der breiteren
Gesellschaft sollen dazu mobilisiert werden, Rechtsbrecher anzuzeigen. Die Industrieund
Handelsverwaltungen aller Ebenen müssen im Rahmen der alltäglichen
Überwachung bessere propagandistische Leistungen erbringen, um sich die Volksmassen
umfassender zur Nutze zu machen und sie breiter zu mobilisieren. Dies sollte dabei
helfen, ein wachsames und hocheffektives soziales Überwachungs- und
Informantensystem zu entwickeln. Schöpft das „Integrierte Maßnahmenpaket zur
Strafverfolgung 123.15“ voll aus, um zu gewährleisten, dass alle Spuren verfolgt und alle
erforderlichen Untersuchungen durchgeführt werden. Fälle, auf die andere maßgebliche
Behörden hinweisen oder die von den Medien öffentlich gemacht werden, müssen zeitig
bearbeitet werden. Nötigenfalls müssen mit allem Nachdruck Verbote verhängt werden.
Stärkt die Koordination zwischen den Behörden, um zu gewährleisten, dass die
Korrekturkampagne mit größter Effektivität durchgeführt wird. Bevor diese Operation
zur Fehlerkorrektur startet, sollten die Industrie- und Handelsverwaltungen aller Ebenen
den Parteikomitees sowie staatlichen Behörden und Komitees zeitnah über ihre Pläne
berichten. Während der Korrekturkampagne und danach müssen ihre
Überwachungstätigkeiten in enger Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Institutionen
vor Ort durchgeführt werden. Die Kommunikationsleitung zwischen ihnen sollte ständig
stehen, und alle müssen sich darum bemühen, ihre Rollen auszufüllen, um zu einem
integrierten Überwachungsregime beizutragen.
Alle maßgeblichen Arbeitseinheiten / Abteilungen sind gebeten, ihre schriftlichen Ergebnisse
dieser Operation vor dem 27. April an das Büro der Provinzverwaltung Gansu zur
Überwachung der Individuellen Privatwirtschaft zu schicken.
Anhang: “Untersuchungsbericht bezüglich der ‘nicht-anwaltlichen Rechtsbeistände’ in der
Provinz Guangdong ”
Kontakttelefonnummer: 09U-8533016
Kontaktperson: Hu Yong
Email: hug@gsoa.gov.cn
Fax: 0931-8533021
Schlagwörter: nicht-anwaltliche Rechtsbeistände, Fehlerkorrektur, Notiz 3
Veröffentlicht von der Geschäftsstelle des Industrie- und Handelsverwaltungsbüros der
Provinz Gansu am 16. April 2009 Ausgegebene Kopien: 25
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Ergebnisse der Untersuchung der Provinz Guangdong zur Frage der “nicht-anwaltlichen Rechtsbeistände”

Vom Provinzkomitee Guangdong für Politik und Recht der Kommunistischen Partei Chinas (Januar 2009)

 

 

Am 7. Oktober 2008 gab Wang Yang, Mitglied und Sekretär des Provinzkomitees Guangdong
des Politbüros der KP China, eine Direktive mit dem Titel “Das häufiger werdende Phänomen
der ‘nicht-anwaltlichen Rechtsbeistände’ verdient ernsthafte Aufmerksamkeit” heraus (in
Ausgabe 214 des Täglichen Mitteilungsblattes aus der Geschäftsstelle des Provinzkomitees).
Sie enthält die Instruktion, “Genosse Sui Sheng möge eine Untersuchung zum Thema
organisieren und Kommentare dazu abgeben”. Entsprechend der Forderung des Genossen
Wang Yang hat das KP-Provinzkomitee Guangdong für Politik und Recht eine
Zusammenarbeit seiner Behörden für öffentliche Sicherheit (public security), für
Sicherheitsfragen (safety issues), für Bürger-Angelegenheiten, für Rechts-, Arbeits- und
sozialen Schutz sowie für Industrie und Handel in einer speziellen Untersuchung über das
Problem der „nicht-anwaltlichen Rechtsbeistände“ in Guangdong organisiert. Die
Untersuchung enthüllte, dass das Phänomen der „nicht-anwaltlichen Rechtsbeistände“ in
Guangdong recht verbreitet ist und zunehmend Ärger verursacht – mit wachsendem Einfluss
und immer offener zu Tage tretenden schädlichen Resultaten, so dass dieses Phänomen nach
verstärkter Kontrolle und Regulierung von offizieller Seite förmlich schreit.
Im Folgenden die Ergebnisse der Untersuchung.
Ein Überblick über “nicht-anwaltliche Rechtsbeistände” in Guangdong
Ein “nicht-anwaltlicher Rechtsbeistand” ist eine Person außerhalb des formalen
Rechtswesens, die darauf spezialisiert ist, seine/ihre Klienten in Rechtsstreitigkeiten und
sonstigen Angelegenheiten zu vertreten, mit der Aussicht, dabei einen Profit zu erzielen.
Solche Personen handeln in ihrer Eigenschaft als chinesische Staatsbürger. In Guangdong
gibt es momentan ca. 500 von ihnen, und über 50 Institutionen bieten arbeitsrechtliche
Beratung an. Sie sind hauptsächlich im Perlfluss-Delta konzentriert, welches ökonomisch
entwickelter ist und wo die sozialen Widersprüche akuter sind. Aufgrund der Strategie der
“doppelgleisigen Verschiebung”2, die von der Provinz gerade umgesetzt wird, sind solche
Widersprüche auch im östlich, westlich und nördlich gelegenen Bergland von Guangdong im
Ansteigen begriffen.
Es gibt vier Haupttypen „nicht-anwaltlicher Rechtsbeistände“.
Den ersten Typ stellen einzelne Bürger dar. Diese sind typischerweise chinesische
Wanderarbeiter oder im Ruhestand befindliche Kader unterschiedlicher politischer oder
juristischer Behörden aus Guangdong oder anderen Provinzen. Sie kommen von keiner
4 bestimmten Organisation, sondern handeln vielmehr allein und ziehen Stärke aus ihrem
Wissen in rechtlichen oder rechtsnahen Angelegenheiten. Teilweise wird auch
Rechtsberatung angeboten. Manchmal sind sie sogar in informelle Vergleichsverhandlungen
involviert.
Den zweiten Typ bilden Organisationen oder Institutionen. Einige ordnungsgemäß
registrierte Körperschaften oder Institute, die normalerweise Rechtsberatung leisten, agieren
manchmal jenseits der Dienstleistungen, die sie legal erbringen dürfen, als Rechtsbeistände.
Im Namen der „Verteidigung der Menschenrechte“ haben sich manche illegalen
Organisationen oder Institute in Arbeitskonflikte eingemischt und als Rechtsbeistände
gehandelt oder Schulungen in rechtlichen Fragen durchgeführt. Beispiele dafür sind das
“Guangzhou Pearl River Workers’ Services Centre” (Anhang 1), das “Occupational Health
Resource Centre, Guangzhou” (Anhang 2), das “Chinese Working Women Network” und der
“Longgang Workers’ Bookshop”. Sie haben sogar Industriebetriebe besucht, um dort
heimliche Untersuchungen durchzuführen. Sie haben sich auch an Beschäftigte gewandt, die
bei der Arbeit verletzt wurden, oder als Vertreter in „Menschenrechts“fällen agiert.
Die dritte Gruppe besteht aus einer kleinen Anzahl von Rechtsanwälten und praktizierenden
Juristen. Einige von ihnen versuchen damit eine „Reputation oder Klientenbasis”
aufzubauen. Andere sind ausgebildete Anwälte, die nicht über eine Anwaltslizenz verfügen
und daher nicht selbständig als Anwälte tätig werden dürfen. Wieder andere sind als Jura-
Dozenten an Hochschulen tätig, wie z.B. Tang Jingling, der vorher der Kanzlei Hua Zhi Jie
in Guangzhou angehörte, oder Lu Ying, der an der School of Law and Politics der Sun Yet-
Sen-Universität lehrt. Einige andere arbeiten in irgendeiner Funktion in einer Anwaltspraxis
und bieten vor diesem Hintergrund Rechtsberatung an. Sie verfügen über professionelles
Wissen in Rechtsfragen und bedienen sich für ihre Tätigkeit als “Rechtsbeistand” eines
legalen Deckmäntelchens. Das ermöglicht ihnen einen professionelleren Auftritt und eine
effektivere Verkleidung, so dass ihnen mehr Einfluss zuteil wird und sie größeren Schaden
anrichten können.
Der vierte Typ sind Menschenrechtsaktivisten oder -organisationen, die von ausländischen
Akteuren aufgehetzt oder finanziert werden. Sie stellen für die gesellschaftliche Stabilität
eine unmittelbare Gefahr dar. Zu ihnen zählen bspw. das “Panyu Workers Documentation
Centre” in Guangzhou (Anhang 3), das “Occupational Safety and Health Centre for
Workers” in Shenzhen, die “Shenzhen Migrant Workers Association”, das “Centre for the
Friendship and Services of Workers” in Dongguan sowie das “Women and Gender Study
Centre” an der Sun Yet-Sen-Universität. Finanziert werden sie hauptsächlich von
ausländischen Nichtregierungsorganisationen (NGO) oder Einheiten, die von US- oder
britischen Botschaften finanziert werden. Die Asia Foundation, Oxfam Hongkong, die USamerikanische Ford Foundation, der deutsche Evangelische Entwicklungsdienst (EED) sowie
“China Labour Watch” sind nur einige Beispiele. Im Namen der „Menschenrechte“ haben sie
ihre Nasen in die internen Widersprüche im chinesischen Volk gesteckt und feindlichen
Kräften als Vehikel gedient, welche die Basis der politischen Infrastruktur unseres Landes
unterminieren wollen (Anhänge 4,5,6).
Die “nicht-anwaltlichen Rechtsbeistände” bedienen sich hauptsächlich vierer verschiedener
Operationsweisen. Erstens verteilen sie im Umfeld von Industriebetrieben und anderen
Unternehmen Visitenkarten. Zweitens treiben sie sich bei den Petitionsbüros der
Arbeitsbehörden, an den Gerichten oder bei den Gewerkschaften herum, um Zugang zu
möglichen Klienten zu erhalten. Drittens benutzen sie kostenlose Beratungen als Köder, um
Gemeinschaften von Wanderarbeitern auf sich aufmerksam zu machen. Viertens machen sie
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Werbung durch Verwandte, Freunde, Schulkameraden, nachbarschaftliche Kontakte u.ä., um
ihre Geschäfte zu „entwickeln“.
Die Aktivitäten der “nicht-anwaltlichen Rechtsbeistände” lassen sich durch die folgenden
vier Merkmale charakterisieren.
(1) Verkleidung unter einem legalen Deckmäntelchen. Die meisten “nicht-anwaltlichen
Rechtsbeistände” sind als Einheiten registriert, die irgendwelche Dienstleistungen in Bezug
auf Arbeitskonflikte erbringen, während eine Minderheit von ihnen Anwaltskanzleien
angehört. Dies sind die legalen Deckmäntelchen, unter denen sie illegale Aktivitäten als
Bürgervertreter unternommen haben. Im Allgemeinen schließen sie bezahlte oder unbezahlte
Verträge mit ihren Klienten ab.
(2) Zunächst werden günstige oder sogar kostenlose Leistungen erbracht, um das Geschäft an
Land zu ziehen, aber dann versuchen sie, einen substanziellen Anteil (im Allgemeinen 15 bis
50 Prozent) dessen einzustreichen, was der Klient letztendlich bekommt. So „riskieren“ sie
ihre Entlohnung, da diese direkt an Erfolg oder Niederlage des Klienten im Konflikt
gekoppelt ist. Diese Entlohnungsformel ist einfach, leicht handhabbar und weit verbreitet.
(3) Im Hintergrund die Fäden ziehen, nötigenfalls sogar mit der Hilfe von Täuschung. Um
Geschäfte an Land zu ziehen, behaupten die meisten dieser Vertreter für gewöhnlich, dass sie
breit gestreute gesellschaftliche Verbindungen haben, die denen von Richtern, Schlichtern
und Anwälten in nichts nachstehen. Manche von ihnen haben ihre Vertretungsrolle sogar
durch die nicht der Wahrheit entsprechende Behauptung erschlichen, mit dem Klienten
verwandt zu sein, indem sie diesen zur Falschaussage verleiteten. Das ist nichts anderes als
ein Weg, den Klienten Geld aus der Tasche zu ziehen. Luo Quan und Luo Weizhi (der
tatsächlich ein Bewohner des Dorfes war), beide Angehörige der Rechtsfirma Guangdong Jin
Ri, ermutigten Feng Yongxiang aus dem Dorf Huangpu, das Dorfkomitee von Hefong, die
Xincun-Gesellschaft sowie die Entwicklungsgesellschaft für den Kreis Yonghe zu verklagen.
Dabei nutzten sie Fengs Unzufriedenheit über die zu niedrige Entschädigung aus, die ihm für
seine Nutzungsrechte an Land und Feldern angeboten worden war. Als Feng den Prozess
verlor, stifteten sie ihn dazu an, immer wieder vor Gericht zu ziehen, stur und uneinsichtig
eine Petition nach der anderen bei der Bezirksregierung und den Justizbehörden
einzureichen. Insgesamt leierten sie Feng mittels gefälschter Belege 150.000 Yuan aus den
Rippen. In delikaten Fällen oder solchen, die Aktionen mit Massenbeteiligung einschließen,
halten sie sich gewöhnlich bedeckt und betreiben die Anstachelung lediglich aus dem
Hintergrund.
(4) Um die „Vertretungstätigkeit“ zu vervollständigen, werden radikale Aktionen geplant.
Die Arbeit von einigen dieser “nicht-anwaltlichen Rechtsbeistände” ist tatsächlich von
schlechter Qualität. Häufig haben sie ihre Klienten angewiesen, sich mit ihren Klagen an
Stellen zu richten, die in der Hierarchie höher standen als die eigentlich zuständigen. Sie
haben ihre Klienten außerdem dazu verleitet, ihre Petitionen in sturer und uneinsichtiger
Weise vorzubringen, oder auch kollektiv, und dabei bspw. den Verkehr zu blockieren oder
Aktionen mit Massenbeteiligung zu provozieren – bis hin dazu, ausländische Journalisten
zum Mitkommen einzuladen. Sie brüsten sich gerne damit, solche öffentlichen Spektakel und
radikalen Aktionen hätten eine größere Wirkung und übten mehr Druck auf die Regierung
aus, was die Erfolgschancen steigern könne.
Warum gibt es “nicht-anwaltliche Rechtsbeistände”?
Die Entstehung und Existenz von “nicht-anwaltlichen Rechtsbeiständen” sind ein Produkt
zunehmender gesellschaftlicher Widersprüche, von Lücken in Gesetzen und Vorschriften,
exorbitanten Kosten des juristischen Vorgehens entlang der normalen Kanäle sowie der
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Unzulänglichkeit der staatlichen Rechtshilfe. Ihre Existenz ist also konkreter den folgenden
Faktoren zuzuschreiben.
Transformation mit zunehmenden gesellschaftlichen Widersprüchen. Die wachsende
Sensibilität der BürgerInnen für die Menschenrechte kollidiert immer massiver
mit der Realität, dass sich diese Rechte häufig außer Reichweite befinden. Das hat
den Boden für das Aufschießen der “nicht-anwaltlichen Rechtsbeistände” bereitet.
In den letzten Jahren hatten einige arbeitsintensive und verarbeitende Betriebe am
unteren Ende der Produktionskette an der Last von Faktoren wie
Preissteigerungen (vor allem bei primären Produkten und Rohmaterialien) und
einer geänderten staatlichen Politik hinsichtlich bisheriger Exporterleichterungen
schwer zu tragen. Daraus folgten Schwierigkeiten bei der Produktion und im
operativen Geschäft sowie niedrigere Profite. Weiter verschärft wurde die
Situation durch die Verkündung und Umsetzung von Arbeitsschutzgesetzen und
neuen Vorschriften, vor allem des „Arbeitsvertragsgesetzes”. Letzteres erlegte
den Unternehmen im Bezug auf das Arbeitsmanagement deutlich neue
Forderungen auf. Die Anzahl der Arbeitskonflikte explodierte. Die damit
verbundenen gerichtlichen Auseinandersetzungen saugten so viel Zeit und
ökonomische Ressourcen auf, dass die Geschäftsleitungen einfach nicht Schritt
halten konnten. Gleichzeitig ist die Anzahl der professionellen Anwälte begrenzt,
und ihre Gebührenordnung macht Arbeitskonflikte ökonomisch uninteressant.
Dies veranlasste viele Anwälte dazu, keine Arbeitskonfliktfälle zu übernehmen.
Das Gerichtshilfesystem seinerseits steckt voller Probleme, die es extrem
unzugänglich machen, und deckt nur ein sehr begrenztes Spektrum von
Situationen ab. Vor diesem Hintergrund ist es kein Wunder, dass die von den
nicht-anwaltlichen Rechtsbeiständen versprochenen “kostenlosen juristischen
Leistungen”, ihr Ansatz niedriger Gebühren und die erfolgsabhängigen
Prozessvertretungsgebühren bei der Klientel aus den benachteiligten Gruppen so
gut angenommen wurde.
Rechtlicher Spielraum. Das Zivilprozessrecht unseres Landes schreibt prinzipiell vor,
dass ein Bürger nur unter der Voraussetzung als juristischer Vertreter handeln
darf, dass er/sie keine Gebühr erhebt, unter bestimmten Einschränkungen handelt
und von einem Gericht ermächtigt wurde, diese Rolle spielen zu dürfen. Dennoch
ist diese Vorschrift viel zu unbestimmt formuliert, und die Anwendung der
korrespondierenden Gesetze hat viel zu wünschen übrig gelassen. Dadurch
entstand eine rechtliche Grauzone, in der sich die nicht-anwaltlichen
Rechtsbeistände einrichten konnten.
Gewinninteressen. Es ist ziemlich leicht, ein nicht-anwaltlicher Rechtsbeistand zu
werden, da die Eingangshürden ziemlich niedrig sind. Ein solcher Vertreter muss
sich lediglich in einem bestimmten Maße mit dem Gesetz auskennen. Bezüglich
der tatsächlich verlangten Gebühren existiert momentan kein Standard, da diese
auf gegenseitiger Vereinbarung basieren. Sie werden auch von keinerlei Behörden
überwacht. Die zivilen Rechtsbeistände verfügen daher über einen großzügigen
Spielraum, ihre ökonomischen Gewinne zu maximieren. Das hat sie objektiv
betrachtet dazu verleitet, skrupellos höheren Profiten hinterher zu jagen.
Die gesellschaftliche Wirkung der “nicht-anwaltlichen Rechtsbeistände”
Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass eine Wirkung der “nicht-anwaltlichen
Rechtsbeistände” tatsächlich vorhanden ist und dass sie der gesellschaftlichen Stabilität in
7 der Provinz Guangdong schaden können, und zwar folgendermaßen:
Widersprüche und Konflikte verschärfen. Die Einmischung der “nicht-anwaltliche
Rechtsbeistände” hat die Kosten für Schlichtung und Beilegung von Konflikten
gleichermaßen in die Höhe getrieben. Ihrer Gebühr zuliebe scheuen einige “nichtanwaltliche
Rechtsbeistände” keine Mühen, ihre Klienten dazu zu verleiten,
Schlichtungsprozesse oder gerichtliche Aktionen zu starten, uneinsichtig Petition
nach Petition einzureichen oder gar Krawalle zu provozieren. Solche Taktiken
können ihren Klienten nicht nur Ärger einbringen; sie können diese auch in den
finanziellen Ruin treiben, die gesellschaftliche Ordnung ernstlich stören und die
Verwaltungskosten bei Justiz- und Regierungsorganen in die Höhe treiben, wenn
diese versuchen, sich ihrer zu erwehren. Sie haben auch bereits die
gesellschaftliche Harmonie und Stabilität unterminiert. Zum Beispiel haben bei
einer Auseinandersetzung über Behandlungen in den Krankenhäusern Huaqiao
und Nanfang “nicht-anwaltliche Rechtsbeistände” Sitzblockade-Aktionen auf
dem Krankenhausgelände organisiert, das medizinische Personal belagert und ihre
Klienten dazu aufgestachelt, einen Trauerort innerhalb des Krankenhauses
einzurichten, um die Situation absichtlich zu verschärfen.
Die Ordnung des Marktes der juristischen Dienstleistungen stören. Rechtsdienste sind
eine hochspezialisierte Profession. Sie verlangen von denen, die sie ausüben,
nicht nur eine solide professionelle Basis und eine gefestigte Berufsethik, sondern
halten auch große Prämien für Praxiserfahrung und Anerkennung durch die
eigenen Kollegen bereit. Die Qualität des Personals variiert bei den “nichtanwaltliche
Rechtsbeiständen”. Einige von ihnen haben nicht nur keinerlei
professionelle juristische Ausbildung und damit kein Recht zu praktizieren, sie
haben manchmal auch kein festes Büro und keinerlei Registrierung. Sie
unterziehen sich nicht den jährlichen Überprüfungen, zahlen keine Steuern,
werden nicht überwacht und müssen keine Berufsausbildung vorweisen. Ihre
operationellen Kosten sind niedrig, ebenso aber die Qualität ihrer Dienstleistung.
Mittlerweile verfolgen sie eine Strategie der niedrigen Gebühren, um ins Geschäft
zu kommen, laden Richter zum Essen ein und stellen ihren Klienten zusätzliche
Ausgaben für Geschenke mit der Behauptung in Rechnung, das werde den Weg
ebnen helfen. Sie haben ihre Klienten auch schon durch Andeutungen oder
Manipulation zur Bestechung ermuntert. Solche Verhaltensweisen unterminieren
das Image der Justiz, stehen einem fairen Prozess im Weg und haben objektiv zur
Entstehung unfairen Wettbewerbs im Rechtswesen beigetragen.
Arbeitsbeziehungen verschlechtern. Weil sie in illegaler Weise profitieren wollen,
unterstützen einige “nicht-anwaltliche Rechtsbeistände” ihre Klienten häufig
dabei oder hetzen sie dazu auf, bei Arbeitskonflikten oder in
Schlichtungsverfahren unsinnige Forderungen vorzutragen. Sie führen die
Beschäftigten auch in die Irre, verleiten sie und stacheln sie auf, bei der
Einforderung ihrer Löhne unvernünftige Mittel anzuwenden, und haben damit
bewusst die Beziehungen zwischen den Unternehmensleitungen und ihren
ArbeiterInnen verschlechtert oder dem Einigungsprozess zusätzlich Steine in den
Weg gelegt. Das geschah nicht nur nicht im Interesse der berechtigten Ansprüche
der Beschäftigten. Vielmehr wurden so das normale Funktionieren und die
Führung der Unternehmen gestört sowie die Durchführung der normalen
Schlichtungsverfahren bei Arbeitskonflikten erschwert. 2007, als die
Stadtregierung von Shenzhen gerade dabei war, ihre Kampagne zur “Ausdehnung 8
rechtlicher Dienstleistungen auf die Basis” zu starten, hat ein juristischer
Bürgervertreter namens Qi wiederholt eine Gruppe von Beschäftigten, deren
Konflikte bereits entschieden worden waren, dazu aufgehetzt, Eingaben bei einem
Büro zu machen, das in der Hierarchie über dem eigentlich zuständigen
angesiedelt war, indem er behauptete, dann werde eine höhere Entschädigung
herausspringen. Das Resultat war ein verschärfter Antagonismus zwischen dem
Unternehmen und seinen Beschäftigten.
Die Ordnung im Management der Gesellschaft stören. In strikter Übereinstimmung
mit Gesetzen und Vorschriften haben die Justiz- und Arbeitsbehörden in
Shenzhen, Dongguan und anderen Städten bestimmte illegale Praktiken der nichtanwaltlichen
Rechtsbeistände zu beenden versucht. Darüber hinaus haben die
Gerichte und entsprechenden Behörden Vorschriften erlassen, um die zivilen
Rechtsbeistände in Schach zu halten und deren Handlungsspielraum zu verengen.
Aber diese Initiativen sahen sich mit ernsthaftem Widerstand konfrontiert. Die
“nicht-anwaltlichen Rechtsbeistände” und ihre Beschäftigten schlossen sich an
manchen Orten zusammen und erhöhten den Druck auf die Regierung, um einen
legalen Status zu erhalten und ihren Handlungsspielraum zu erweitern. Ende 2006
erregte der Versuch ihrer lokalen Industrie- und Handelsbehörde, der Existenz der
örtlichen Arbeitskonfliktberatungsbranche ein Ende zu setzen, den Unmut eines
zivilen Rechtsbeistands namens Jing und einiger anderer. Sie machten eine
Eingabe bei einem entsprechenden Ministerium der Zentralregierung in Beijing.
Als sie damit nicht weiterkamen, organisierten sie einen Protest auf dem
Tiananmen und sorgten mit ihren Spruchbändern für großes Aufsehen, bis sie von
den Sicherheitskräften festgenommen wurden. Sie wandten sich dann an die USBotschaft
um Unterstützung. Zwischen März und Mai 2007 koordinierte eine
Delegation, die von einem zivilen Rechtsbeistand aus Shenzhen namens Qin
angeführt wurde, die Veröffentlichung einer Reihe von Artikeln im Internet,
darunter z.B. ein “Offener Brief an Premier Wen Jiaobao mit einer Beschwerde
über die Arbeitsbehörden in Shenzhen sowie an die Wanderarbeiter-Landsleute in
Shenzhen”. Sie attackierten die Regulierungsmaßnahmen der Arbeitsbehörden,
des Gesetzgebers, der Gerichte, des Arbeits- und Handelsbüros und der
Sicherheitsbehörden in Shenzhen. Sie behaupteten, die Regierung habe
ausgerechnet sie als diejenigen, die den arbeitenden Massen ökonomische und
rechtliche Hilfe zuteil werden ließen, unfair behandelt. Ein juristischer
Bürgervertreter aus Dongguan namens Xiao Qingshan ging so weit, dass er die
Überwachung durch die Arbeitsbehörden offen anprangerte und Spruchbänder
zeigte, die den zuständigen örtlichen Überwachungsbeamten beleidigten (Anhang
7).
Die nationale Sicherheit gefährden. Eines der Hauptinstrumente, mit dem die
westlichen antichinesischen Kräfte unter Führung der USA ihre Agenda des
“friedlichen Übergangs” in China betreiben, ist es, den Namen unserer Regierung
unter Benutzung überseeischer NGO und durch das Sammeln von Meldungen
über Arbeitskonflikte und juristische Fälle zu beschmutzen. Die „nichtanwaltlichen
Rechtsbeistände” stehen aktuell immer noch nicht unter adäquater
Regierungsüberwachung – und aus dieser Öffnung suchen einige ausländische
NGO ihren Nutzen zu ziehen. Sie greifen tief in ihre tiefen Taschen, um die
Schaffung einer Reihe von „Menschenrechts“organisationen an der Basis zu
finanzieren, die chinesische WanderarbeiterInnen und andere benachteiligte
Gruppierungen im Visier haben. Finanziert von überseeischen antichinesischen
9
Kräften, nutzen diese Basisorganisationen die kostenlosen Vertretungsdienste
gerne als Mittel, um den Fuß in die gerichtliche Bearbeitung einschlägiger Fälle
zu bekommen. Von dort aus haben sie sich zu Fabrikinspektionen vorangearbeitet
und negative Nachrichten von den Fronten der Betriebe und Gerichte unseres
Landes gesammelt. Damit haben sie den überseeischen feindlichen Kräften für
eine Offensive gegen das Arbeitssystem, das Rechtssystem und das
Menschenrechtssystem unseres Landes Munition zur Verfügung gestellt und so
unsere Regierung verleumdet und deren Namen beschmutzt.
Schwierigkeiten und Probleme bei der Regulierung von “nicht-anwaltlichen
Rechtsbeiständen”
Zuerst und vorrangig geht das Problem auf das Fehlen von Vorschriften und Gesetzen
zurück. Artikel 58 des Zivilprozessrechts legt fest, dass ein Spektrum von Parteien als
Prozessvertreter engagiert und in den Prozess einbezogen werden kann. Diese schließen nahe
Verwandte der betroffenen Partei ein; themenverwandte gesellschaftliche Organisationen;
Einzelpersonen, die vom Unternehmen, bei dem die betroffene Partei beschäftigt ist,
vorgeschlagen werden; sowie andere Bürger, die von den Gerichten ermächtigt sind.
Bürgervertreter, die unter solchen Umständen beauftragt werden, dürfen jedoch nicht
profitorientiert tätig werden. Darüber hinaus sind die Vorschriften, nach welchen Gerichte
autorisierte Parteien zulassen, alles andere als klar. Noch sind es die Bedingungen des
Gerichts für eine Zulassung. Klarheit fehlt außerdem in den Gesetzen und Bestimmungen
darüber, wie die Vertreter in Fällen von Massenpetitionen zu kontrollieren sind. Diese
fehlende Klarheit hat eine rechtliche Grauzone geschaffen, in der die nicht-anwaltlichen
Rechtsbeistände manövrieren können. In den 1980er und 1990er Jahren hat der Staatsrat
unzweideutig festgelegt, dass Akteure auf dem juristischen Markt sowie Anbieter von
Rechtsberatungen von den Verwaltungsorganen der Judikative kontrolliert und beaufsichtigt
werden müssen. Das Anwaltsgesetz, das 1997 implementiert wurde, enthält auch eine klare
Bestimmung darüber, wie Bürger zu bestrafen sind, die als bezahlte Vertreter in gerichtlichen
Prozessen agieren. Diese Bestimmung ist jedoch mit einer Ergänzung vom 1. Juni 2008 aus
dem Anwaltsgesetz gestrichen worden. Mittlerweile hat eine Direktive des Staatsrates den
Organen der Judikative mit der Verkündung des Administrativen Lizenzgesetzes von 2003
die ihnen bis dahin erteilte Autorität entzogen, die Anträge der
Rechtsberatungsorganisationen auf Anerkennung als qualifizierte Vertreter zu prüfen. Ein
schwerer Mangel an Gesetzen und Vorschriften zur Kontrolle nicht-anwaltlicher
Rechtsvertreter hat es möglich gemacht, dass solche Parteien außerhalb des
Überwachungsnetzes lauern. Es fehlt Klarheit darüber, welche Körperschaft der
Überwachung vorsteht. Diese fehlende Fundierung durch Gesetze und Vorschriften hat die
Effektivität der Überwachungsarbeit untergraben.
Das zweite Problem ist das Chaos am Markt der Rechtsdienstleistungen. Auf diesem Markt
tummeln sich viele Parteien: Rechtsanwälte, juristisches Personal an der Basis, Rechtsberater
in Unternehmen, Körperschaften der Rechtsberatung, staatliche Dienststellen für
Menschenrechtsangelegenheiten, Forschungsinstitute zur juristischen Ausbildung sowie
einzelne Bürger. Weil es dem Überwachungsrahmen für diesen Markt aber massiv an
Kohärenz fehlt, konnten die unterschiedlichen Behörden nicht zusammen arbeiten. Sie waren
daher unfähig, Schein- oder qualitativ schlechte Agenturen bzw. Individuen zu bestrafen oder
deren Tätigkeit zu beenden. Darüber hinaus hatten Einschränkungen aufgrund
geographischer Entfernung sowie aufgrund existierender Gesetze zur Folge, dass die
Effektivität der Überwachung von überseeischen Anwälten und praktizierenden Juristen
ebenfalls sehr begrenzt war. Sie haben objektiv zum Chaos auf dem Markt der juristischen
10 Dienstleistungen beigetragen.
Das dritte Problem wurde durch die fehlenden Ressourcen der juristischen Dienste
verursacht. Auseinandersetzungen über Landenteignungen und Arbeitsfragen haben in den
letzten Jahren ständig zugenommen. Vor allem Arbeitskonflikte haben sich nach der
Umsetzung des Arbeitsvertragsgesetzes und des Gesetzes zur Mediation und Schlichtung von
Arbeitskonflikten exponentiell vervielfacht. Das hat zu einer Überlastung der Gerichte und
Schlichtungsbehörden geführt, denen es dadurch unmöglich wurde, die tatsächliche Identität
der Vertreter sorgfältig zu überprüfen. Ähnlich schwierig ist es für sie, spezielles Personal
eigens dafür abzustellen, die Arbeiter anzuleiten und ihnen bei ihren Anträgen, Verfahren
oder Schlichtungsprozessen zu helfen. Die Rechtshilfedienste der Regierung sind ebenfalls
schwer zugänglich und unterfinanziert. Sie werden in der Luft hängen gelassen, können nur
sehr begrenzte Dienste anbieten und sind weit davon entfernt, die objektive Nachfrage auf
dem Markt der juristischen Dienste decken zu können.
Das vierte Thema ist der Mangel an Koordination und Harmonisierung zwischen den
Behörden und zwischen den Regionen. Bislang gibt es weder einen funktionierenden
Mechanismus, der langfristig und koordiniert die Kontrolle und das Management der nichtanwaltlicher Rechtsbeistände gewährleistet, noch gibt es einen Mechanismus, der einen
effektiven Austausch und Fluss von Informationen erlaubt. Einige Behörden haben sich
selbst darauf beschränkt, Registrierungen bloß durchzuführen, sich aber gescheut, sie aktiv
zu managen. Selbst ihre Prüfung der Registrierungen ließ eine Menge zu wünschen übrig.
Bei anderen Behörden ließ die ideologische Wachsamkeit nach, und sie bauschten die
positiven Wirkungen der Dienste, welche die “nicht-anwaltlichen Rechtsbeistände” den
benachteiligten Gruppierungen liefern, einseitig auf. Damit haben sie diesen Vertretern einen
Gefallen getan. Andere Abteilungen gingen bei der Prüfung der Gesetzeskonformität dieser
Vertreter zu lasch vor und versäumten so, die geforderte Offensive gegen diese zu beginnen.
Schließlich gab es noch einseitig übertriebene Berichte zu einigen Arbeitskonfliktfällen,
wodurch es für die “nicht-anwaltlichen Rechtsbeistände” einfacher wurde, offen zu agieren
und ein positives Profil zu gewinnen. Das erschwerte jegliches härtere Durchgreifen gegen
sie. Insgesamt befand sich die Überwachung der Aktivitäten der zivilen Rechtsbeistände
annähernd in einem Vakuum, und keine Behörde schaffte es, eine angemessen sorgfältige
Prüfung zu leisten. Das war besonders bei Vertretern der Fall, die von außerhalb der
örtlichen Rechtsprechung operierten, oder bei solchen, die sich für geheime Deals bedeckt
hielten. Fragen der Zuständigkeit je nach Behörde oder geographischer Region können die
Rechtsprechung in solchen Fällen erschweren. Manche Fälle können sogar schließlich in
einem Niemandsland enden, jenseits des Einflussbereichs jeglichen Gesetzes.


Strategie und Vorschlag


Um das Verhalten der “Rechtsbeistände” zu kontrollieren, die gemeinsame
Überwachungstätigkeit zu stärken und die gesellschaftliche Stabilität effektiv aufrecht zu
erhalten, wollen wir die folgenden Maßnahmen und Vorschläge unterbreiten.
Das rechtliche Interesse der Bürger in effektiver Weise verteidigen. „Das Interesse
der Massen kann nicht auf die leichte Schulter genommen werden!“ Alle Ebenen
von Parteikomitees, Regierungs- und Verwaltungsorganen müssen das Prinzip
hochhalten: „Der Mensch steht im Mittelpunkt.“ Das Interesse der Massen sollte
in ihrem Bewusstsein ganz vorne stehen, und sie müssen sich intensiver um die
Themen kümmern, die die Lebensverhältnisse der Menschen betreffen. Sie sollten
Anstrengungen unternehmen, sich selbst weiterzubilden in Bezug auf die Frage,
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wie man die Perspektive einer wissenschaftlichen Entwicklung einnehmen kann,
seine Führungsmentalität mit größter Sorgfalt neu orientieren kann, seinen
Arbeitsstil verbessern und einen kohärenten Mechanismus etablieren kann, um
die Interessen der benachteiligten Gruppierungen zu verteidigen. Sie sollten auch
anstreben, Konfrontationen zu verhindern und zu minimieren, indem sie die
diesen zugrunde liegenden Ursachen angehen und den Nährgrund für diese
„Menschenrechts“elemente plattwalzen, so dass diese keine Chance mehr haben,
von der Situation zu profitieren oder auch nur einen Fuß in der Tür zu behalten.
Die diesbezüglichen Maßnahmen oder Vorschriften so schnell wie möglich
vervollständigen. Es ist der Provinz Guangdong anzuraten, in Erwägung zu
ziehen, zunächst die nötigen Vorschriften festzulegen, damit es ein präziseres
Regime gibt, um Angelegenheiten zu regeln wie die Qualifikation der
Bürgervertreter, ihren Tätigkeitsbereich, ihre Operationsweise, das Prüfverfahren
hinsichtlich der Beteiligung der Vertreter an Schlichtungsverfahren und Prozessen
sowie ihre damit verbundenen Rechte und Pflichten. Verhältnismäßige Klarheit
wird auch in Bezug darauf benötigt, welche Behörde hinsichtlich der
Überwachung der Rechtsberatungsorganisationen das Sagen hat. Eine solche
Klarheit würde helfen bei dem Vorhaben, das Verhalten der Bürgervertreter zu
kontrollieren und zu regulieren, indem sie dafür sorgt, dass solche
Regulierungsbemühungen angemessener von Gesetzen und Vorschriften
untermauert sind.
Mögen die Verantwortlichkeiten unterschiedlicher Behörden auch variieren, so
sollten diese doch durch ein gemeinsames Überwachungsziel fest miteinander
verbunden sein. Diese Aufgabe würde Regionen übergreifende Bemühungen
vieler Behörden erfordern. Ihre Vorhaben müssten eng abgestimmt und
synchronisiert werden, damit die “nicht-anwaltlichen Rechtsbeistände”
angemessen und sorgfältig überprüft werden können. Die Organe der öffentlichen
Sicherheit und der nationalen Sicherheit sollten ein Adlerauge auf die zentralen
Themen im Zusammenhang mit “nicht-anwaltlichen Rechtsbeiständen” gerichtet
halten, so dass jeglicher illegalen Aktivität unverzüglich Einhalt geboten werden
könnte. Die Organe von Justiz und Verwaltung sollten andererseits ihre
Regulation von juristischen Firmen und deren Beschäftigten stärken und
gleichzeitig ein System zur sorgfältigen Überprüfung der juristischen
Dienstleistungsanbieter und deren Beschäftigten errichten. Sie sollten aber ebenso
darauf achten, ihre Propaganda in Bezug auf rechtliche Angelegenheiten zu
verbessern. Gerichte und Arbeitsbehörden sollten bezüglich der Überprüfung der
Legitimationen und Arbeitseinheiten der Rechtsvertreter hoch wachsam sein,
ebenso wie in Bezug auf deren Beziehung zu ihren potenziellen Klienten. Sie
sollten vom Vertreter und seinem zukünftigen Klienten verlangen, eine
schriftliche Erklärung zu unterzeichnen, die bezeugt, dass die entsprechenden
Beratungsdienste kostenlos sind. Die Arbeitsbehörden sollten sicherstellen, dass
die Vorschriften zu Beschäftigungsverhältnissen sich im bestmöglichen Zustand
befinden. Sie sollten sich darum bemühen, Arbeitskonflikte zu minimieren und
harten Druck auf den Überlebensspielraum dieser Vertreter zu machen. Die
Industrie- und Handelsbehörden sollten die Erlaubnis zum Markteintritt für solche
Einrichtungen wie die unterschiedlichen Labour- und „Menschenrechts“gruppen
oder arbeitsrechtliche Beratungseinrichtungen drastisch begrenzen. Wenn ein
Vertreter jenseits seiner Befugnisse operiert, vor allem wenn für die
Dienstleistung eine Gebühr genommen wird, muss der Verdächtige untersucht
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und verfolgt werden, wie es das Gesetz fordert, bis ihre oder seine Lizenz
entzogen ist. Die Petitionsbüros sollten die Prüfung eingehender Petitionen sowie
der Identität der Petenten verschärfen. Sollten sie feststellen, dass ein Vertreter
Profit erzielen will, sollten sie diese Fälle erfassen und unverzüglich an die
maßgeblichen Behörden weiterleiten. Die Gewerkschaften müssen eine größere
Rolle spielen, wenn es um Menschenrechtskampagnen auf einer mehr staatlich
kontrollierten Ebene geht. In Arbeitskonflikte, an denen viele Beschäftigte
beteiligt sind, sollten sie früher eingreifen, um diese auf den richtigen Weg zu
lenken. In der Zwischenzeit muss der Informationsaustausch zwischen den
unterschiedlichen Behörden und über die entsprechenden Regionen hinweg
gestärkt werden, so wie auch die Koordination zwischen ihnen. Wir schlagen vor,
dass ein Mechanismus unter Führung der Komitees für Politik und Recht
eingerichtet wird, an dem die Gerichte, die Arbeitsbehörden, die Büros für
öffentliche Sicherheit (security) sowie die Behörden für Sicherheit (safety),
Industrie und Handel teilnehmen, so dass die Arbeit zwischen ihnen besser
synchronisiert werden kann. Die Untersuchung in der Provinz Guangdong hat den
Behörden einen umfassenden Überblick über die “nicht-anwaltlichen
Rechtsbeistände” in der Provinz verschafft. Die Behörden für die öffentliche
Sicherheit und die nationale Sicherheit sollten eine spezifische Untersuchung
derjenigen “nicht-anwaltlichen Rechtsbeistände” durchführen, die über
ausländische Kontakte verfügen. All jene, die der Infiltrierung durch ausländische
Elemente verdächtigt werden, müssen Gegenstand weiterer Ausforschung
werden. Alle Beweise für ihre gesetzeswidrigen oder kriminellen
Unternehmungen müssen gesammelt werden, und mit ihnen sollte zur richtigen
Zeit hart verfahren werden, wie das Gesetz es verlangt.
Eine vielgleisige Strategie verwenden und die Überwachungsobjekte nach Kategorien
managen. Man sollte die “nicht-anwaltlichen Rechtsbeistände” in Kategorien
gruppieren und die politischen strikt von den eher als sozial zu
charakterisierenden unterscheiden, indem man jeweils unterschiedliche Strategien
und Managementansätze zu Anwendung bringt. Dem Verhalten der
gesetzestreuen Bürgervertreter sollte der Rücken gestärkt werden, und man sollte
sie als eine effektive Ergänzung der unterfinanzierten staatlichen Rechtsdienste
anerkennen und schätzen. Diejenigen nicht-anwaltlichen Rechtsbeistände, die der
Förderung gesellschaftlicher Entwicklung und gesellschaftlichen Fortschritts
zuträglich sind, deren Verhalten aber aus dem Rahmen fällt, sollten in positiver
Weise angeleitet werden. Was diejenigen betrifft, deren Verhalten einen
fraglichen Einfluss auf das nationale Interesse des Landes haben könnte: Sie
müssen zurückgedrängt und verboten werden. Diejenigen, die die nationale
Sicherheit gefährden und illegal in politische oder religiöse Aktivitäten verwickelt
sind, müssen kompromisslos gestoppt werden. Diejenigen, die dem Gesetz
zuwidergehandelt haben, müssen unverzüglich durch dieses bestraft werden.
Die Notwendigkeit, juristische Dienste an der Basis auf Vordermann zu bringen.
Zunächst müssen mehr Organisationen eingerichtet werden, um die
Schlichtungsarbeit an der Basis zu stärken. Ein Schlichtungsnetzwerk auf drei
Ebenen könnte etabliert werden, das die ländlichen Kreise (städtischen
Straßenkomitees), Gemeinden und Unternehmen umfasst. Man sollte versuchen,
die ländlichen Kreise (und Straßenkomitees) dafür fit zu machen, eine zentrale
Rolle in diesem Arbeitsbereich zu spielen. Unterschiedliche Behörden könnten
einbezogen und als Bestandteil der Schlichtungsinfrastruktur organisiert werden.
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Damit könnte das Ziel verfolgt werden, alle kleinen Uneinigkeiten innerhalb des
Dorfes zu halten und alle größeren Zusammenstöße innerhalb der nationalen
Grenzen einzufassen. Das Ziel ist, die Differenzen an der Basis und innerhalb des
Unternehmens beizulegen und sie im Keim zu ersticken. Zweitens ist es
notwendig, das Netzwerk hinsichtlich der Schlichtung von Arbeitsfragen zu
stärken, es zu beleben und seine Effizienz zu erhöhen. Der dritte Aspekt bezieht
sich auf die Ausdehnung der juristischen Dienste auf die Gemeinden und hinunter
bis an die Basis. Das Ziel ist, die juristische Ausbildung zu popularisieren, um die
breiten Massen und Arbeiter mit rechtlichem Grundwissen zu bewaffnen,
inklusive Fragen der Beauftragung von Prozessvertretern, so dass sie in der Lage
wären, sich innerhalb eines legalen Rahmens für Menschenrechte einzusetzen und
gleichzeitig gegen Missbrauch zu schützen. Wenn das erreicht werden könnte,
könnte es dabei helfen, die Rechts- bzw. Menschenrechtsaktivisten aus dem
Geschäft zu drängen. Das vierte Thema ist die Notwendigkeit, einer gesunden
Entwicklung der juristischen Profession und der juristischen
Dienstleistungsbranche an der Basis massiv den Rücken zu stärken. Wenn der
Marktanteil der „regulären Truppen“ am Markt der juristischen Dienste
hochgefahren wird, wird für die nicht-anwaltlichen Rechtsbeistände weniger Platz
bleiben. Es ist notwendig, das Management der juristischen Profession sowie
dasjenige der juristischen Dienstleistungsbranche an der Basis zu stärken, indem
diejenigen in den Fokus genommen werden, die einen “nicht-anwaltlichen
Rechtsbeistand” in unrechtmäßiger Weise engagieren, sowie diejenigen Fälle, wo
eine Partei, die kein Anwalt ist, als Vertreter engagiert wird. Diejenigen Vertreter,
die in Vorfälle mit Massenbeteiligung oder sensible Fälle verwickelt sind und ihre
Vertretungsgebühr an den erfolgreichen Ausgang solcher Konflikte koppeln,
müssen drastisch bestraft werden. Mit “nicht-anwaltlichen Rechtsbeiständen”, die
aufgrund einer gefälschten Lizenz operiert haben, muss ordnungsgemäß verfahren
werden. Fünftens ist es notwendig, die Verfügbarkeit und Intensität der
Bereitstellung von Rechtshilfe auszubauen. Das gilt vor allem für Regionen mit
einer hohen Konzentration an Unternehmen. Rechtshilfe sollte zugänglicher
gemacht werden. Daher sollten die Anträge auf Rechtshilfe vereinfacht und das
Spektrum der Fälle, für die Rechtshilfe möglich ist, erweitert werden. Es versteht
sich von selbst, dass juristische Dienste in größerer Menge geleistet werden und
einem höheren Qualitätsstandard entsprechen sollten. Um diese Ziele zu
realisieren, ist eine stärkere politische und finanzielle Fundierung vonnöten. Die
Einrichtung einer Rechtshilfe-Stiftung ist ebenfalls ein lohnendes Vorhaben. Die
Regierung sollte erwägen, Rechtshilfedienste unter bestimmten Umständen auf
dem Markt anzukaufen, anstatt sie standardmäßig direkt zu leisten. Solche
Dienste zu unterstützen, indem staatliche Zuschüsse als Bonus gewährt werden,
sollte ebenfalls eine Option sein. All dies wird dabei helfen zu gewährleisten, dass
den Bedürfnissen benachteiligter Gruppierungen hinsichtlich der Menschenrechte
und dem Bedarf an Rechtshilfe angemessener entsprochen werden kann.
Anhang 1: Geschäftsbedingungen des Guangzhou Pearl River Workers’ Services Centre
Anhang 2: Geschäftsbedingungen des Ankang Service Centre on the Protection of Occupational
Safety
Anhang 3: Geschäftsbedingungen des Panyu Documentation Service Centre for Internal Migrant
Workers
Anhang 4: Geschäftsbedingungen von Guo Feixiong
Anhang 5: Geschäftsbedingungen von Tang Jingling and Guo Yanji
Anhang 6: Geschäftsbedingungen von “China Labour Watch” und „Menschenrechts“aktivitäten
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seiner “Schlichter in Guangdong, China” Li Qiang und Li Weizhong
Anhang 7: Geschäftsbedingungen von Xiao Qingshan
Die Quelle dieses Dokumentes war http://www.bygs.gov.cn/zwgk/html/2009-09/4390.htm.
* Anmerkung:
Kursiv-Setzungen und Anführungszeichen wurden belassen wie im Original. Beides ist nicht
konsistent im Textverlauf.
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2 Anmerkung der Übersetzerin Eva Cheung: Im Rahmen dieser Strategie strebt Guangdong an, die eher niedrig technisierten Industrien und deren Belegschaften weg vom Perlfluss-Delta in andere Teile der Provinz zu verlagern.